Was haben außertarifliche von einem neuen Tarifvertrag?

Abstandsgebot: Mindestabstand zwischen deinem Gehalt und der höchsten Tarifstufe muss garantiert sein, ansonsten ist eine Anpassung deines Gehaltes nach oben notwendig

Du profitierst von neuen Tarifstufen und bei Eingliederung von den Inhalten des Tarifvertrages

  • Sonderzahlungen
  • Gratifikationen
  • Überstunden auszahlen lassen etc.

Als Gewerkschaftsmitglied profitierst du von den Mitgliedervorteilen der Gewerkschaft, wie Arbeitsrechtschutz etc.

Kommentare

  • Den Beitrag kann ich mir sparen. Ich profitiere ja auch als Nichtmitglied von den Tarifverträgen der IG Metall.

    Je mehr Beschäftigte in der IG Metall sind, desto mehr Druck kann sie machen, um bessere Tarifabschlüsse durchzusetzen. Wer glaubt, dass ein Arbeitgeber die ganze Belegschaft aus purer Freundlichkeit „freiwillig“ nach Tarif bezahlt, der irrt. Der Arbeitgeber will in erster Linie verhindern, dass alle in die Gewerkschaft eintreten und noch mehr Druck machen können. Was „Trittbrettfahrer“ oft nicht wissen: Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen – auch dann noch, wenn der Arbeitgeber aus dem Tarif austritt. Wer kein Mitglied ist und versucht, die tariflichen Leistungen vor Gericht einzuklagen, bekommt eine Abfuhr: Kein Mitglied – kein Recht auf Tarif. Übrigens: Die IG Metall-Tarifverträge liegen alle über dem, was das Gesetz vorschreibt, zum Beispiel:

    Urlaub: 30 Arbeitstage im Jahr nach Tarif – 24 Werktage nach Gesetz.

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Anspruch gibt es nur nach Tarif.

    Ausbildung: Auszubildende in der Stahlbranche sowie in der Metall- und Elektroindustrie haben grundsätzlich Anspruch auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildung – in anderen Branchen müssen Betriebe ihre Azubis für mindestens zwölf Monate übernehmen.

    Als außertariflicher Angestellter (AT) habe ich nichts von den Tarifverträgen der IG Metall.

    Außertarifliche Verträge kann es nur dort geben, wo ein Tarifvertrag als Basis vorhanden ist. Ein AT-Angestellter kann also nur der sein, dessen Gehalt und Arbeitsbedingungen besser sind, als das, was tariflich geregelt ist. In einem AT-Vertrag gibt es Mindestgrenzen, die mit jeder Tariferhöhung und jeder Verbesserung der Arbeitsbedingungen steigen.

  • AT können aber in den Tarifvertrag integriert werden wenn die Tarifstufen passen!

  • Ein Verdi-MItgliedschaft hilft auch bei falscher Eingruppierung:

    Angenommen, du bist außertariflich angestellt, dein Gehalt liegt aber unterhalb von Tarifgruppe 6 Stufe 3. Weil Arbeitsrecht Individualrecht ist und du einen unterschriebenen Vertrag hast, kann der Betriebsrat dir hier nicht helfen. Du müsstest vors Arbeitsgericht ziehen, um dies zu korrigieren. Bist du allerdings Verdi Mitglied, hilft meist schon ein Gespräch mit der Personalführung, denn auf den ( im Falle des Falles von der Verdi-Arbeitsrechtschutz finanzierten) Prozess möchte man sich nicht unbedingt einlassen.

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